AGB's
Verbraucherbelehrung und Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare und Lehrgänge der Europäischen Medien- und Event-Akademie gGmbH, Jägerweg 8, 76532 Baden-Baden (Stand: Mai 2007) Hinweise und Belehrung über das Widerrufsrecht für Verbraucher
Wenn Sie mit der Europäischen Medien- und Event-Akademie gGmbH einen Vertrag zu rein privaten
Zwecken schließen, der Vertrag also weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbstständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB), haben Sie das Recht, innerhalb von zwei
Wochen nach Abschluss des Vertrages und nach Erhalt dieser Belehrung ohne Angabe von Gründen
in Textform (z. B. per Brief, Fax, E-Mail) den Widerruf des Vertrages zu erklären.
Das Widerrufsrecht kann nur durch Widerrufserklärung bzw. Rücksendung der Ware an:
Europäische Medien- und Event-Akademie gGmbH, Jägerweg 8, 76532 Baden-Baden,
Telefax: +49 7221 93-1300, E-Mail: info@event-akademie.de
wirksam ausgeübt werden.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden bereits an die Europäische Medien- und Event-
Akademie gGmbH geleistete Zahlungen zurückerstattet. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig,
wenn die Europäische Medien- und Event-Akademie gGmbH mit der Ausführung der Dienstleistung
mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung beginnt oder Sie dies selbst veranlasst haben.
Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht
Gebrauch, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge
eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn die Europäische Medien-
und Event-Akademie gGmbH gleichzeitig Ihr Darlehensgeber ist oder wenn sich Ihr Darlehensgeber
im Hinblick auf die Finanzierung der Mitwirkung der Europäischen Medien- und Event-
Akademie gGmbH bedient. Wenn der Europäischen Medien- und Event-Akademie gGmbH das
Darlehen bei Wirksamkeit des Widerrufs bereits zugeflossen ist, können Sie sich wegen der Rückabwicklung
nicht nur an die Europäische Medien- und Event-Akademie gGmbH, sondern auch an
Ihren Darlehensgeber wenden.
Die Europäische Medien- und Event-Akademie gGmbH behält sich vor, bei der Vereinbarung von
Dienstleistungen die vereinbarten Leistungen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist zu erbringen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Seminare / Lehrgänge der Europäischen Medien- und
Event-Akademie gGmbH
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsbeziehungen zwischen der Europäischen
Medien- und Event-Akademie gGmbH, Jägerweg 8, 76532 Baden-Baden (nachfolgend EurAka)
und dem Teilnehmer ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der
Geltung wird durch die EurAka ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(2) Die EurAka erbringt Seminar- und Lehrgangsleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Seminare / Lehrgänge im Sinne dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind gleichwertige Schulungsmaßnahmen, die sich in der Regel lediglich
durch ihren Charakter und ihre Dauer unterscheiden.
(3) Die einzelnen Bestimmungen dieser Geschäftbedingungen gelten jeweils gemäß ihrem Inhalt
gegenüber Verbrauchern und Unternehmern im Sinne von § 310 BGB. Regelungen, die ausdrücklich
als für Unternehmer bezeichnet sind, gelten nicht gegenüber Verbrauchern. Verbraucher
im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, bei denen das Rechtsgeschäft
einer gewerblichen oder sonstigen selbstständigen beruflichen Tätigkeit nicht zugerechnet
werden kann.
(4) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem
Teilnehmer, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsschluss / Leistungsänderung
(1) Seminar- / Lehrgangsanmeldungen haben schriftlich und mit Unterschrift zu erfolgen. Anmeldungen
über das Internet oder per E-Mail sind ebenso möglich und verbindlich. Sämtliche Anmeldungen
bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung
durch die EurAka. Der Abschluss des Vertrages kommt mit der schriftlichen oder fernschriftlichen
Anmeldebestätigung von der EurAka zustande.
(2) Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Bei einer ausgewiesenen
maximalen Teilnehmerzahl ist eine Anmeldung nur bis zu deren Erreichen möglich.
(3) Die Seminare / Lehrgänge stehen grundsätzlich jedem offen. Einschränkungen, notwendige
Vorkenntnisse oder Berufserfahrung sind in den jeweiligen Seminar- / Lehrgangsbeschreibungen
ausgewiesen. Der Teilnehmer ist selbst verantwortlich diese zu erfüllen
(4) Der EurAka bleibt es vorbehalten, bei Verhinderung eines angekündigten Referenten für
gleichwertigen Ersatz zu sorgen. Themenänderungen sind zulässig, soweit der Kernbereich
der Veranstaltung beibehalten wird. Die EurAka ist berechtigt, Änderungen des Ablaufs der
einzelnen Veranstaltungen, der maximalen Teilnehmerzahl, des Unterrichtsortes und des Unterrichtszeitraums,
vorzunehmen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt und die berechtigten Interessen
des Teilnehmers nicht erheblich beeinträchtigt werden.
§ 3 Seminar- / Lehrgangsgebühren und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise der Seminare / Lehrgänge sind im jeweils aktuellen Prospekt sowie den Informationen
auf den Internetseiten der EurAka unter www.event-akademie.de zu entnehmen.
(2) In Rechnung gestellte Leistungen sind ab Rechnungszugang sofort fällig. Sofern Ratenzahlungen
von der EurAka angeboten werden, ist dies nur im Einzugsverfahren möglich.
(3) Im Falle des Verzugs des Teilnehmers werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines
weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Zinsen von mindestens 5 %-Punkten
über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Dem Teilnehmer ist jedoch der Nachweis gestattet,
dass der EurAka ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder der Schaden wesentlich
niedriger ist als die Pauschale.
(4) Die Annahme von Schecks, Wechseln und anderen Wertpapieren erfolgt nur erfüllungshalber
unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung und ihrer Diskontierungsmöglichkeit sowie gegen Übernahme
sämtlicher im Zusammenhang mit der Einlösung stehender Kosten durch den Teilnehmer.
Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Teilnehmers und sind sofort fällig.
(5) Erfüllungsort für die Zahlung ist Baden-Baden. Soweit der Teilnehmer Verbraucher ist, wird ein
eventuell anderer bestehender gesetzlicher Gerichtsstand hierdurch nicht berührt.
(6) Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind. Ist der Teilnehmer Unternehmer, ist er zudem zur Zurückbehaltung,
auch wenn Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind.
(7) Zusätzliche Kosten, die weder im aktuellen Prospekt sowie in den Informationen auf den Internetseiten
der EurAka berücksichtigt wurden und erst im Rahmen der Teilnahme an dem jeweiligen
Seminar / Lehrgang entstehen, werden jeweils gesondert ausgewiesen.
§ 4 Absage / Kündigung / Rücktritt
(1) Die Durchführung der Seminare / Lehrgänge ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Die
EurAka ist berechtigt, das Seminar / den Lehrgang wegen zu geringer Teilnehmerzahl bis vier
Wochen vor Beginn abzusagen.
(2) Eine Kündigung vor Ausbildungsbeginn ist ausgeschlossen.
(3) Bei Seminaren / Lehrgängen, die eine längere Laufzeit als 12 Monate haben, gilt eine Mindestlaufzeit
von 12 Monaten. Eine ordentliche Kündigung ist dann für beide Vertragsteile erstmals
mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende des zweiten Halbjahres, sodann jederzeit mit einer
Frist von drei Monaten zum Quartalsende möglich.
(4) Bei Seminaren / Lehrgängen, die eine kürzere Laufzeit als 12 Monate haben, ist das Recht zur
Kündigung für den Teilnehmer ausgeschlossen.
(5) Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn ein wichtiger Grund im Sinne des § 626
BGB vorliegt. In allen Fällen der außerordentlichen Kündigung sind die Kostenbeiträge bis zum
Ablauf des nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermins zu entrichten, sofern die außerordentliche
Kündigung durch ein vertragswidriges Verhalten des Teilnehmers verursacht wurde.
(6) Das Nichterbringen der Leistung hat die EurAka aufgrund folgender Ursachen selbst bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten:
Umstände höherer Gewalt sowie sonstige für die EurAka unvorhersehbare, unvermeidbare und
durch die EurAka nicht verschuldete außergewöhnliche Ereignisse, die erst nach Vertragsabschluss
eintreten oder der EurAka bei Vertragsabschluss unverschuldet unbekannt geblieben
sind, des Weiteren nachträglicher Streik und rechtmäßige Aussperrung.
(7) Die EurAka ist zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn die EurAka ihr fehlendes Verschulden
nachweist. Schadensersatzansprüche sowie ein Rücktrittsrecht des Teilnehmers sind in vorbenannten
Fällen ausgeschlossen. Wurden im Hinblick auf die Erbringung der Leistung bereits
Zahlungen durch den Teilnehmer vorgenommen, so sind diese von der EurAka zurückzuerstatten.
Für bereits erbrachte Leistungen zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt kann die
EurAka den auf diese Leistung entfallenen Teil der vereinbarten Vergütung verlangen. Im Übrigen
bestehen Ansprüche für beide Parteien in diesen Fällen nicht.
§ 5 Teilnahmebescheinigung / Zertifikate
Die Teilnahme an einem Seminar / Lehrgang wird jeweils entsprechend der Seminar- / Lehrgangsbeschreibung
von der EurAka oder einer beteiligten / prüfenden Stelle bescheinigt.
§ 6 Datenschutz und Veröffentlichung
(1) Sofern innerhalb der Anmeldung zu den Seminaren / Lehrgängen im Internet die Möglichkeit
zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften
etc.) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Teilnehmers auf ausdrücklich
freiwilliger Basis.
(2) Dem Teilnehmer an Seminaren /Lehrgängen ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine für
die Teilnahme notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Er
stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich
zu.
(3) Dem Teilnehmer steht das Recht zu, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu
widerrufen. Die EurAka verpflichtet sich für den Fall zur sofortigen Löschung der personenbezogenen
Daten, es sei denn, die Daten sind für die Teilnahme an den Seminaren / Lehrgängen
zwingend erforderlich. Ist letzteres der Fall, so werden die personenbezogenen Daten unmittelbar
nach Wegfall der Erforderlichkeit gelöscht.
(4) Die EurAka verpflichtet sich, die Daten ausschließlich für interne Zwecke zu verwenden, vertraulich
zu behandeln und nicht an Dritte weiter zu geben.
(5) Die EurAka behält sich das Recht vor, öffentlich in Wort und Bild über die Seminare / Lehrgänge
zu berichten. Das Erstellen und die Veröffentlichung von Bildern der Teilnehmer der Seminare
/ Lehrgänge erfolgt nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Teilnehmer. Die
Zustimmung ist schriftlich zu erteilen.
§ 7 Haftung
(1) Die EurAka haftet nicht für Schäden, die dem Teilnehmer außerhalb ihrer Betriebsräume / -
geländes oder auf dem Hin- und Rückweg entstehen, es sei denn die Schäden beruhen auf einer
grob fahrlässigen Pflichtverletzung der EurAka oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der EurAka.
(2) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der EurAka auf den
nach der Art des Vertrages vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen der EurAka.
(3) Gegenüber Unternehmern haftet die EurAka bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher
Vertragspflichten nicht. Dies gilt auch bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten
der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der EurAka.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Teilnehmers aus
Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der EurAka zurechenbaren
Körper- und Gesundheitsschäden, oder bei Verlust des Lebens des Teilnehmers.
(5) Sofern nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart wird, haftet die EurAka nicht für
ein bestimmtes Schulungsergebnis, einen bestimmten Schulungserfolg oder die Richtigkeit der
vermittelten Schulungsinhalte.
(6) Für die auf der Website, in Prospekten oder sonstigen Medien- oder Druckerzeugnissen gemachten
Angaben übernimmt die EurAka keine Haftung, es sei denn der EurAka ist Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar.
§ 8 Urheberrechte
Die in den Seminaren / Lehrgängen ausgegebenen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
Eine Vervielfältigung oder anderweitige Verwendung solcher Unterlagen in anderen elektronischen
oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der EurAka nicht gestattet.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Verpflichtungen
aus dem Vertragsverhältnis Baden-Baden (Sitz der EurAka).
(3) Die Rechte und Pflichten des Teilnehmers sind nicht abtretbar, das heißt nicht auf Dritte übertragbar,
sofern die EurAka nicht zustimmt.
(4) Änderung dieser Bedingungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform, die Änderung dieser
Schriftformklausel bedarf ebenfalls der Schriftform.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Teilnehmer einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
© Allgemeine Geschäftsbedingungen – Seminare und Lehrgänge – Europäische Medien- und Event-Akademie gGmbH,
Jägerweg 8, 76532 Baden-Baden, Infoline: +49 7221 93-1312, Fax: +49 7221 93-1300, info@event-akademie.de,
www.event-akademie.de



